< Waldbrandgefahr
30.07.2018 00:00 Alter: 3 yrs
Kategorie: Archiv
Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe bleibt bestehen
Für Signau/Schüpbach und den ganzen Verwaltungskreis Emmental gilt:
Feuer- und Feuerwerksverbot im Wald und in Waldesnähe (Mindestabstand 200 Meter). Im Wald und in Waldesnähe sind das Entfachen von Feuern und das Abbrennen von Feuerwerk untersagt.
Ausserhalb der Verbotszone sind folgende Verhaltensregeln zu beachten:
- Die offiziellen 1. August Feuer sind erlaubt, dabei müssen erhöhte Sicherheitsmassnahmen eingehalten werden, d.h. die Feuerwehr ist vor Ort
- Brennende Raucherwaren und Zündhölzer nicht wegwerfen.
- Grillfeuer nur in fest eingerichteten Feuerstellen und mit grösster Vorsicht entfachen. Bei starkem Wind darauf verzichten.
- Elektro- und Gasgrills sind erlaubt.
- Feuer immer beobachten und Funkenflug sofort löschen.
- Feuer immer vollständig löschen und kontrollieren.
- Bei Feuerausbruch ist unverzüglich die Feuerwehr über die Telefonnummer 118 zu alarmieren.
- Private Feuerwerkskörper sind zurückhaltend einzusetzen und dürfen nur auf befestigtem Untergrund und nicht in der Nähe von leicht entzündbaren Stoppelfeldern abgefeuert werden.
Weitere Infos entnehmen Sie der Medienmitteilung der Regierungsstatthalterämter.