Steuerbüro

Das Steuerbüro ist zuständig für die Steuerregisterführung. Es nimmt Steuererklärungen entgegen und leitet diese an die zuständige kantonale Stelle (Steuerverwaltung) weiter. Es bearbeitet Steuererlassgesuche. Das Steuerbüro übernimmt auch Melde- und Kontrollaufgaben im Bereich Steuerteilungsansprüche sowie der Amtlichen Bewertung.

Die Steuererklärungsformulare werden ab Anfang Januar durch die kantonale Steuerverwaltung verschickt. Falls Formulare fehlen oder verloren gegangen sind, können diese beim Steuerbüro oder bei der zuständigen regionalen Steuerverwaltung angefordert werden.

Steuerverwaltung Kanton Bern
Dienststelle Emmental-Oberaargau
Dunantstrasse 5
3400 Burgdorf
031 633 60 01

 

Ausfüllen der Steuererklärung

Online unter www.taxme.ch

Papierform: Bitte melden Sie sich beim Steuerbüro Signau, 034 497 27 21, falls Sie die Steuererklärung in Papierform wünschen. 

 

Einreichen der Steuererklärung 

  • Die Formulare 1 - 5 müssen von allen Steuerpflichten (auch wenn leer) eingereicht werden
  • Angaben ausserhalb der Formularfelder oder auf der Rückseite können nicht verarbeitet werden und sind daher zu vermeiden
  • Es sind nur die ausdrücklich verlangten Belege und Bestätigungen einzureichen. Die übrigen Belege sind für eine allfällige Nachfrage durch die kantonale Steuerverwaltung bereitzuhalten
  • Die Formulare 1 und 3 sind zwingend zu unterschreiben. Bei Ehepaaren sind beide Unterschriften erforderlich

 

Fristverlängerung

Eine Fristverlängerung können Sie mit Ihren Zugangsdaten im TaxMe-Online erfassen.

 

Steuererlass

Wer in eine dauerhafte finanzielle Notlage geraten ist, hat die Möglichkeit, ein Gesuch um Steuererlass (Art. 240 Steuergesetz) einzureichen.

Weitere Informationen zum Steuererlass finden Sie hier.

 

Veranlagung nach Art. 41 Steuergesetz

Mit der Veranlagung nach Art. 41 StG kann der Totalerlass der geschuldeten Steuer beantragt werden. Der Antrag ist mit der ordentlichen Steuererklärung einzureichen. Die Voraussetzungen zum Erlass sind auf Seite 2 des Antrages auf Veranlagung nach Art. 41 StG aufgelistet.

Das Antragsformular sowie weitere Informationen finden Sie hier.