Bauverwaltung

Die Bauverwaltung berät Bauwillige in Bau-, Planungs- und Umweltfragen und sorgt für eine effiziente und gesetzeskonforme Umsetzung des Baubewilligungsverfahrens. Bitte nehmen Sie frühzeitig mit der Bauverwaltung Kontakt auf, um die Bewilligungspflicht eines Bauvorhabens zu klären.

Die baurechtliche Grundordnung der Gemeinde Signau finden Sie hier:

Auf der Seite des Amtes für Gemeinden und Raumordnung findet man zudem eine Zusammenstellung sämtlicher eidgenössischer und kantonaler Erlasse, welche im Baubewilligungsverfahren zu berücksichtigen sind. 

Baugesuchseingabe ab dem 1. März 2022:
Seit dem 1. Juli 2019 kann das Baugesuch in Signau elektronisch eingereicht werden. Ab 1. März 2022 ist die Verwendung von eBau obligatorisch. Baugesuche können nicht mehr in Papierform eingereicht werden.

Mit eBau steht eine zentrale Lösung zur Abwicklung des Baubewilligungsverfahrens zur Verfügung, welche ab dem 1. März 2022 benutzt werden muss. Die Baugesuche sind von den Gesuchstellenden elektronisch über eBau einzureichen.

Das Baugesuch sowie alle weiteren Gesuche im Baubewilligungsverfahren werden in eBau ausgefüllt, die Pläne sowie alle weiteren erforderlichen Unterlagen hochgeladen und der Gemeinde übermittelt. Das System generiert das Baugesuchsformular, das ausgedruckt und unterschrieben werden muss. Es ist sodann bei der Gemeinde zusammen mit den unterzeichneten Bauplänen inklusive sämtlicher hochgeladener Unterlagen in zweifacher Ausfertigung einzureichen (Art. 10 Abs. 6 BewD). Die Fristen beginnen ab Eingang des Papierdossiers bei der Gemeinde zu laufen. Somit werden insbesondere folgende Gesuche elektronisch einzugeben sein:

  • Baugesuch (Art. 34 Abs. 1 BauG),
  • Ausnahmegesuch (Art. 34 Abs. 2 BauG),
  • Gesuch um vorzeitige Baubewilligung (Art. 37 BauG),
  • Gesuch um Verlängerung der Baubewilligung (Art. 42 Abs. 3 BauG),
  • Gesuch um Genehmigung für Gegenstände von untergeordneter Bedeutung (Art. 44 BauG),
  • Projektänderungen und nachträgliche Ausnahmegesuche während des Baubewilligungsverfahrens und im Baubeschwerdeverfahren vor der kantonalen Bau- und Verkehrsdirektion (Art. 43 und 44 BewD),
  • Baupolizeiliche Selbstdeklaration (Art. 47a BewD).

Über folgenden Link gelangen Sie zum elektronischen Baubewilligungsverfahren: eBau

Teilrevision Bauinventar

Das Bauinventar der Gemeinde wurde 2021 von der kantonalen Denkmalpflege teilrevidiert und am 7. Mai 2021 in Kraft gesetzt.

Hier finden Sie das aktuelle Inventar:

Bauinventar Signau

Archäologisches Inventar des Kantons Bern, Teil Signau
Das revidierte Archäologische Inventar ist am 8. Dezember 2021 in Kraft getreten und damit rechtlich wirksam. Das Inventar umfasst die nachgewiesenen oder vermuteten archäologischen Stätten und Fundstellen (inkl. Einzelobjekte) sowie Ruinen.

Inventar Signau