Home  Gästebuch  Kontakt  Suche  Sitemap  
 

Bauverwaltung; diverse Fragen


Wo muss ich ein Baugesuch einreichen?

Auf der Bauverwaltung der Gemeinde. Diese prüft sämtliche eingehenden Baugesuche formell und materiell auf Vollständigkeit und allfällige Mängel. Sie entscheidet, ob das kleine oder das ordentliche Bewilligungsverfahren durchzuführen ist und überprüft die Zuständigkeit.

 

Sobald sämtliche Fachberichte vorliegen, entscheidet die Baukommission über das Gesuch.

 

Gesuche in der Kompetenz des Regierungsstatthalters werden unverzüglich an ihn weitergeleitet.





Baugesuchsformulare


können Sie mit diesem Link als PDF herunterladen, am PC ausfüllen und ausdrucken 




Beiträge ...


Förderung der Energieeffizienz und der erneuerbaren Energien

Weitere Informationen unter diesem Link

 

Förderung von Gebäudehüllen-Sanierungen durch die Stiftung Klimarappen

Weitere Informationen unter www.gebaeudeprogramm.ch

 






Sitzungen 2011 der Baukommission


Montag, 17. Januar

Montag, 21. Februar

Montag, 28. März

Dienstag, 26. April

Dienstag, 31. Mai

Montag, 27. Juni

Montag, 22. August

Montag, 26. September

Montag, 31. Oktober

Montag, 5. Dezember

 

Baugesuche für kleine Bauvorhaben müssen mindestens 10 Tage vor dem Sitzungstermin auf der Gemeindeverwaltung eingereicht werden.

 

Ordentliche Baugesuche werden behandelt, sobald die nötigen Nebenbewilligungen vorliegen und allfällige Einsprachen erledigt sind.

 




 
Gemeindeverwaltung Signau, Dorfstrasse 5, 3534 Signau info@signau.ch