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Bauverwaltung; diverse Fragen
Wo muss ich ein Baugesuch einreichen?
Auf der Bauverwaltung der Gemeinde. Diese prüft sämtliche eingehenden Baugesuche formell und materiell auf Vollständigkeit und allfällige Mängel. Sie entscheidet, ob das kleine oder das ordentliche Bewilligungsverfahren durchzuführen ist und überprüft die Zuständigkeit.
Sobald sämtliche Fachberichte vorliegen, entscheidet die Baukommission über das Gesuch.
Gesuche in der Kompetenz des Regierungsstatthalters werden unverzüglich an ihn weitergeleitet. 



Baugesuchsformulare
können Sie mit diesem Link als PDF herunterladen, am PC ausfüllen und ausdrucken 
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Beiträge ...
Förderung der Energieeffizienz und der erneuerbaren Energien
Weitere Informationen unter diesem Link
Förderung von Gebäudehüllen-Sanierungen durch die Stiftung Klimarappen
Weitere Informationen unter www.gebaeudeprogramm.ch





Sitzungen 2011 der Baukommission
Montag, 17. Januar
Montag, 21. Februar
Montag, 28. März
Dienstag, 26. April
Dienstag, 31. Mai
Montag, 27. Juni
Montag, 22. August
Montag, 26. September
Montag, 31. Oktober
Montag, 5. Dezember
Baugesuche für kleine Bauvorhaben müssen mindestens 10 Tage vor dem Sitzungstermin auf der Gemeindeverwaltung eingereicht werden.
Ordentliche Baugesuche werden behandelt, sobald die nötigen Nebenbewilligungen vorliegen und allfällige Einsprachen erledigt sind.


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