
Freiwilligenarbeit Amt Signau
Mitmachen lohnt sich!
In Zusammenarbeit mit den Gemeinden des Amtes sowie dem Regionalen Sozialdienst Amt Signau (RSD) und dem Sozialdienst Langnau entsteht ein neues Angebot: Freiwilligenarbeit Amt Signau. Gesucht werden Personen, die bereit sind, vereinzelt Einsätze in den verschiedensten Bereichen zu leisten. Auskünfte geben alle Wohngemeinden im Amt.
Die Mitarbeit von Freiwilligen ist für den Regionalen Sozialdienst und den Sozialdienst Langnau ein wichtiges und für die Zukunft entscheidendes Angebot, um den Bedürfnissen ihrer KlientInnen zu entsprechen. Die Ressourcen und Fähigkeiten der Gemeinden und deren EinwohnerInnen sollen dabei besser genutzt werden.
Sowohl für die Freiwilligen Mitarbeitenden (FM) als auch für die Sozialdienste entsteht mit der Freiwilligenarbeit Amt Signau eine Win-Win Situation. Die freiwilligen Mitarbeitenden erhalten die Möglichkeit, Erfahrungen zu sammeln und ihre Kompetenzen zu erweitern. Ferner werden ihnen Weiterbildungen angeboten. Die Sozialdienste erhalten mit diesem Angebot eine zeitliche Entlastung.
Die Möglichkeiten der Einsätze für freiwillige Mitarbeitende sind unterschiedlich. Das Begleiten zu einem Arzttermin, ein regelmässiger Besuch zu einem Kaffe oder das gemeinsame Einkaufen von Kleidern sind einige von vielen Aufgaben, welche die Freiwilligen ausführen können. Einsatzzeit und –ort können gewählt werden. Die freiwilligen Mitarbeitenden erhalten als Entschädigung Spesen, regelmässig Weiterbildung und den Sozialzeitausweis.
Interessierte können sich bei ihrer Wohngemeinde als freiwillige MitarbeiterInnen anmelden. Jede Gemeinde verfügt über eine Ansprechperson, welche die Anmeldungen entgegen nimmt. Die Einsätze der freiwilligen Mitarbeitenden werden durch den RSD koordiniert.
Nach einem Jahr wird evaluiert, wie sich das Projekt bewährt hat und wie die weitere Zukunft aussieht. Das Projekt wird vom RSD finanziert. Sämtliche Gemeinden des Amtes Signau befürworten das Projekt.
Kontaktstelle:
RSD Amt Signau, 034 408 08 48, info@rsdamtsignau.ch
Mitmachen lohnt sich für alle!
Standards Freiwilligenarbeit Amt Signau
Anerkennung der Freiwilligenarbeit
Die Leistungen der FM werden mit dem Sozialzeitausweis, einem Geschenk und der Weiterbildung anerkannt.
Arbeitsbedingungen
FM sollen nicht mehr als 4-6 Stunden pro Woche eingesetzt werden. Der Zugang zur Infrastruktur des RSD Amt Signau sowie zu den Gemeinden (in Absprache mit dem RSD) ist gewährleistet.
Begleitung der FM und Auswertung der Freiwilligenarbeit
Die FM haben auf dem RSD eine Ansprechsperson. Die FM werden begleitet und unterstützt. Die FM haben die Möglichkeit, sich untereinander auszutauschen.
Die Freiwilligenarbeit wird ausgewertet. Regelmässige Gespräch – einzeln oder angeleitet in Gruppen – dienen dabei dem Erfahrungsaustausch, der gegenseitigen Unterstützung und der Auswertung der geleisteten Arbeit.
Einsatzvereinbarung
Die Einsätze der FM werden jeweils mit einer Einsatzvereinbarung festgehalten.
Spesenregelung und Versicherung
Frewilligenarbeit ist grundsätzlich unbezahlte Arbeit. Die FM haben Anrecht auf Spesen (siehe Entschädigung Freiwillige Mitarbeiter). Die FM sind während des Einsatzes versichert.
Ausweisen der geleisteten Arbeit
Der RSD weist die geleisteten Stunden im Jahresbericht aus.
Entschädigung Freiwillige Mitarbeiter (FM)
Grundsätze
Freiwilligenarbeit sollte in der Regel nicht mehr als durchschnittlich einen halben, höchstens jedoch einen ganzen Tag pro Woche in Anspruch nehmen.
Freiwilligenarbeit ist grundsätzlich unbezahlte Arbeit.
Spesen
Fahrten während der Einsatzzeit werden als Spesen entschädigt. Anstelle der effektiven Fahrspesen kann den FM auch ein Jahres- oder Monatsabonnement für die öffentlichen Verkehrsmittel entschädigt werden.
Die Fahrten mit dem Auto werden nach den kantonalen Richtlinien entschädigt.
Verpflegung
Bei einem Einsatz während oder unmittelbar vor oder nach Hauptmahlzeiten ist eine Mahlzeitenentschädigung üblich. Kann die Mahlzeit in einem Haushalt oder einer Kantine eingenommen werden, so entfällt die Barentschädigung.
Weiterbildung
Die FM haben ein Anrecht auf eine Weiterbildung. Diese wird durch den RSD Amt Signau angeboten und richtet sich nach den Bedürfnissen der FM sowie der Einsätze. Über Dauer und Thema entscheidet der RSD Amt Signau.
Sozialzeitausweis
Die FM haben ein Anrecht auf den Sozialzeitausweis. Dieser wird durch den RSD Amt Signau ausgefüllt und den FM auf Wunsch, jedoch spätestens nach Beendigung der freiwilligen Mitarbeit ausgestellt.

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