Die kantonale Verordnung zur Reinhaltung der Luft, in Kraft seit 1. September 2008, schreibt vor, dass die Kaminfegermeister bei ihren Arbeiten den Feuerraum und die Asche auf Rückstände unzulässiger Brennstoffe überprüfen, die Brennstoffvorräte kontrollieren und die Anlagebetreiber bei Beanstandungen über die Vorschriften orientieren.
Bei wiederholten Verstössen werden Ascheproben entnommen und die Gemeinden orientiert. Diese haben kostenpflichtige Ermahnungen zu erlassen oder Strafanzeige zu erstatten.
Wir ersuchen die Bevölkerung dringend, im Interesse der Luftreinhaltung auf das Vebrennen von Abfall oder anderen umweltbelastenden Stoffen zu verzichten.