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30.09.2011

Die Gemeinde bezahlt einen Defibrillator




Seit den 90-er Jahren werden Defibrillatoren vermehrt an öffentlich zugänglichen Orten bereitgestellt. In 85 % aller plötzlichen Herztode liegt anfangs ein sogenanntes Kammerflimmern vor. Ein Defibrillator kann diese „elektrisch kreisende“ Erregung im Herzen durch gleichzeitige Stimulation von mindestens 70 Prozent aller Herzmuskelzellen unterbrechen und damit das Leben des Patienten retten.

Seit rund zwei Jahren ist bei der Schreinerei Röthlisberger in Schüpbach ein öffentlich zugänglicher Defibrillator vorhanden. Auf Ersuchen des Samaritervereins Signau hat der Gemeinderat beschlossen, ein zweites Gerät zu finanzieren, das in Signau stationiert werden soll. Der genaue Standort ist allerdings noch nicht bestimmt.

 

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