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28.06.2010

Richterliches Verbot für öffentliche Gebäude





Aufgrund der wiederholt vorgekommenen Vandalenakte an verschiedenen öffentlichen Gebäuden und Anlagen, hat der Gemeinderat richterliche Verbote für sämtliche Schulanlagen, das Feuerwehrmagazin, das Gallihaus und die Zivilschutzanlage Signau beantragt.

Die Verbote beinhalten das unbefugte Betreten, Befahren, Nutzen von Einrichtungen sowie der unbefugte Aufenthalt auf den Grundstücken zwischen 22.00 und 07.00 Uhr. Mit diesen Verboten haben die Behörden die Möglichkeit, Widerhandlungen anzuzeigen und entsprechende Bussen zu erlassen.

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