Am 1. März 2010 hat die Gemeindeversammlung der Teilrevision der Ortsplanung zugestimmt und damit den neuen Zonenplan und das neue Baureglement gutgeheissen. Im Regelfall treten Teilrevisionen nach rund zwei Monaten, d.h. mit der Genehmigung durch die zuständigen kantonalen Stellen, in Kraft.
In Signau muss eine Verzögerung in Kauf genommen werden, und zwar aus folgenden Gründen: Im Gässli in Signau soll eine neue Überbauung entstehen. Wie sich nach der öffentlichen Auflage der Ortsplanungsrevision herausstellte, genügt der Art. 33 des revidierten Baureglements den Planungsabsichten und Bedürfnissen der Grundeigentümer nicht. Architekt, Grundeigentümer und Gemeinde haben nun die Überarbeitung des Baureglementsartikels an die Hand genommen. Sobald die neue Formulierung feststeht, muss dieser Teil des Baureglements erneut öffentlich aufgelegt und anschliessend vom zuständigen Organ genehmigt werden. Erst nach der Bereinigung des Baureglements kann die gesamte Ortsplanungsrevision zur Genehmigung an den Kanton überwiesen werden. Behörden und Planer hoffen, dass diese Inkraftsetzung im vierten Quartal dieses Jahres möglich wird.