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Planung behindertengerechte Anpassung Bushaltestellen Bahnhof und Hof

Das Bundesgesetz über die Beseitigung von Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen trat am 1. Januar 2004 in Kraft. Demnach müssen innert 20 Jahren alle Haltestellen in der Schweiz so angepasst werden, dass auch Menschen im Rollstuhl selbstständig den Bus oder Zug benutzen können. Im Idealfall kann auf einem 18 Meter langen Abschnitt das Trottoir auf 22 Zentimeter angehoben werden, womit der Einstieg in den Bus praktisch ebenerdig möglich ist.

Auf Gemeindegebiet liegt die Nutzungsfrequenz bei den Haltestellen Schüpbach-Dorf, Signau-Hof und Signau-Bahnhof so hoch, dass hier Umbauten erfolgen müssen. Bei der Bushaltestelle Schüpbach läuft der Dienstbarkeitsvertrag für den Kreuzplatz im April 2027 aus. Hier braucht es einen neuen Standort. Findet sich vorgängig keine Lösung, wird die Erstellung der neuen Haltestelle wohl ins Kantons-Projekt «Sanierung Ortsdurchfahrt Schüpbach» einfliessen. Für die Planung bei den Haltestellen Hof und Bahnhof hat der Gemeinderat kürzlich einen Planungskredit von Fr. 18'000.00 bewilligt. Zusammen mit den SBB – bei Bahn-hofareal - wird das Ingenieurbüro B+S AG, Bern, hier nach Lösungen suchen.